Das Unternehmen Gruber SRL hat im Jahr 2020 und 2021 staatliche Beihilfen gemäß Artikel 52, Gesetz Nr. 234/2012 erhalten, die der Pflicht zur Veröffentlichung im Nationalen Register für staatliche Beihilfen unterliegen und im Abschnitt „Transparenz“ angegeben sind, auf den wir uns beziehen.